Der Einsatz von Duftstoffen ist umfassend geregelt
In der EU gibt es eine ganze Reihe rechtlicher Vorschriften, die zum Schutz von Mensch und Umwelt die Verwendung und Kennzeichnung von Duftstoffen regeln. So wird garantiert, dass Produkte, in denen Duftstoffe verwendet werden (können), bei normaler oder vorhersehbarer, üblicher Verwendung sicher sind. Beispielhaft zu nennen sind hier:
- Richtlinie 2001/95/EG (Produktsicherheitsrichtlinie)
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetik-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 848/2004 (EU-Detergenzien-Verordnung)
- Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie)
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird in Deutschland von den für die (Markt-)Überwachung zuständigen Behörden der Bundesländer kontrolliert.
Zusätzlich zu diesen rechtlich bindenden Vorschriften, hat sich die Duftstoffindustrie auf der Ebene ihres internationalen Dachverbandes IFRA (The International Fragrance Association) eigene Standards für die sichere Verwendung von Duftstoffen auferlegt. In ihnen sind Höchstwerte für die Verwendung bestimmter Duftstoffe in verschiedenen Konsumgütern sowie Reinheitsvorschriften und Verbote für einzelne Stoffe festgelegt.
Diese Vorgaben leiten sich von den wissenschaftlichen Bewertungen des Research Institute for Fragrance Materials (kurz RIFM) und der anschließenden Bewertung durch ein unabhängiges Expertengremium ab. Die Einhaltung dieser und weiterer selbstverpflichtender Maßnahmen garantiert ein zusätzliches Maß an Transparenz und Sicherheit und ist für alle Mitglieder der IFRA und damit auch für die Mitglieder des DVRH bindend.
Weitere Informationen zu den geltenden rechtlichen Regelungen und den darüberhinausgehenden freiwilligen Maßnahmen der Industrie finden Sie in unserer Broschüre „Alles geregelt! Eine Übersicht relevanter Regularien für Produktkategorien mit Duftstoffeinsatz“.