Allergene Duftstoffe erkennen: Produktkennzeichnungen

Für eine bereits sensibilisierte Person ist die Vermeidung des Allergens eine wichtige Maßnahme. Aus diesem Grund wird der Einsatz von Duftstoffen, denen ein allergenes Potential nachgesagt wird, mittels spezieller Kennzeichnungspflichten, Höchstmengenbeschränkungen und Verwendungsverboten begegnet.

Nach der EU-Kosmetikverordnung müssen bislang z. B. 26 Duftstoffe aufgrund ihres allergenen Potentials auf dem Endprodukt gekennzeichnet werden, wenn sie eine bestimmte Konzentration überschreiten.

In Spielzeugen ist nach der EU-Spielzeugrichtlinie die Verwendung von derzeit 55 allergenen Duftstoffen verboten. Über die Einschränkung weiterer wird diskutiert. Darüber hinaus legt die Richtlinie die Kennzeichnung von elf bekanntermaßen allergieauslösenden Duftstoffen fest.

Anhang VII Abschnitt A der Detergenzienverordnung enthält wiederum eine Kennzeichnungspflicht für Duftstoffe unabhängig von ihrer Konzentration. Bestimmte allergene Duftstoffe, die in einer Konzentration von mehr als 0,01 Gewichtsprozent im Produkt enthalten sind, sind zudem in einer bestimmten Nomenklatur anzugeben und die Hersteller sind verpflichtet entsprechende Angaben auf ihrer Website zu veröffentlichen.

Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern die bewusste Entscheidung für oder gegen den Kauf bedufteter Produkte zu ermöglichen, tragen Hygieneartikel häufig eine freiwillige Kennzeichnung; etwa „ohne Duftstoffe“ oder „parfümfrei“.

In der Summe haben all diese Maßnahmen dazu geführt, dass die Sensibilisierung gegenüber Duftstoffen in der Bevölkerung nicht steigt. Im Gegenteil, die allergischen Reaktionen auf Duftstoffe nehmen Studien zufolge ab [1].  Dieser Sachverhalt lässt sich mit der verbesserten Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher erklären, aber auch damit, dass sich das Wissen hinsichtlich des allergenen Potentials von Duftstoffen in den letzten Jahren stark verbessert hat.

Auf diesem Wissen basieren auch die sogenannten IFRA Standards. Als Mittel der freiwilligen Selbstverpflichtung legen sie unter anderem Höchstwerte für die Verwendung bestimmter Duftstoffe in Konsumgütern fest und verhindern so zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Vorschriften, dass Duftstoffe in Konzentrationen eingesetzt werden, die bei empfindlichen Personen zur Ausbildung einer allergischen Reaktion führen.

[1] W. Straff & A. Schnuch: Umweltbedingte Kontaktallergien, Environment-related contact allergies“, Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2006, 49:796–803.