Duftstoffe unter der Chemikalienverordnung REACH

Grundsätzlich gilt: Alle Produkte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen sicher sein. Diesem Grundsatz folgend gilt seit dem 1. Juni 2007 in der Europäischen Union die sogenannte REACH-Verordnung (REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Durch sie soll der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, verbessert werden.

Die Umsetzung von REACH ist aufgrund der Vielzahl an Stoffen und der hohen Anforderungen an die Unternehmen der chemischen Industrie – einschließlich der deutschen Riechstoff-Hersteller – mit großem zeitlichem, finanziellem und personellem Aufwand verbunden. Etwa 750 der knapp 3000 Substanzen, die die Riechstoff-Hersteller für ihre Parfümrezepturen einsetzen, fallen unter die Registrierungspflicht. Sie mussten bis 2018 bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (European Chemicals Agency) registriert werden.  

Die Registrierung der Stoffe sieht standardmäßig die Einreichung umfangreicher Dossiers vor, die umwelt- und gesundheitsrelevante Daten enthalten. Zum Beispiel in Bezug auf die Schädlichkeit für Ungeborene, die Giftigkeit für im Wasser lebende Tiere und Pflanzen oder die Auswirkungen auf Fortpflanzung und Entwicklung.

Der Umfang der einzureichenden Daten steigt dabei mit der Menge der hergestellten oder importierten Substanz. Zusätzlich können im Zuge des Bewertungsverfahrens – bei Vorliegen eines Risikoverdachts – weitere Daten und/oder Studien erforderlich werden. Diese müssen durch die ECHA angefordert werden, die laut REACH-Verordnung für die zentrale Dossier-Bewertung zuständig ist.

Bestätigt sich bei der Auswertung der Daten ein anfänglicher Verdacht, kann dies zur Beschränkung oder sogar zum Verbot eines Stoffes führen, wie z. B. im Falle von Moschusxylol. Der nach Moschus riechende Duftstoff ist u. a. aufgrund seiner schlechten biologischen Abbaubarkeit seit 2014 nicht mehr in der EU zugelassen.

Da Unternehmen angehalten sind, die in den Dossiers eingereichten Daten aktuell zu halten, bleibt der Arbeitsaufwand für sie auch nach Ende der achtjährigen Registrierungsphase hoch. Zumal neben den nun anstehenden Aktualisierungen, Bewertungen, Zulassungen bzw. Beschränkungen sowie der Arbeit am erweiterten Sicherheitsdatenblatt auch weiterhin Registrierungen vorgenommen werden. Denn, durch die innovative Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Riechstoff-Hersteller ändern sich die Stoff- und Produktportfolios der Firmen kontinuierlich und machen damit Registrierungen neuer Substanzen erforderlich.  

Für weitere Informationen rund um das Thema REACH empfehlen wir die vom Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) öffentlich bereitgestellten Informationen (Link).